Genießen Sie in einer meditativen Atmosphäre
die effektive und nachhaltige Wirkung von Shiatsu und Qi Gong - dem 'kleinen Urlaub für zwischendurch'.
Danach werden Sie dem Alltag mit einem inneren Lächeln begegnen.
Shiatsu-Ganzkörperbehandlung
Eine nachhaltig wohltuende Regeneration
für Ihren Körper und Ihren Geist. Beruhigend und vitalisierend zugleich. Tiefenentspannung pur. Eine Oase im Alltag!
60 min / 80 Euro
Spezielles, einmaliges Shiatsu Einstiegsangebot zum Kennenlernen!
60 min / 70 Euro
Qi Gong Einzelstunde
Entwicklung eines sinnvollen und effektiven Übungskonzeptes, welches individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Mein besonderes Anliegen dabei ist, daß Sie die Übungen leicht in Ihren Alltag integrieren können.
60 min / 80 Euro
Qi Gong-Kurs
Zeit: jeden Dienstag 10.00-11.15 Uhr
Ort: Tao Zentrum Düsseldorf, Helmholtzstr. 20, 40215 Düsseldorf
Dieser Kurs ist offen für jeden und es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Eine kostenlose Probestunde ist jederzeit möglich. Bitte melden sie sich dafür telefonisch bei mir an.
50 Euro / Monat
Geschenk-Gutscheine
Verschenken Sie an einen lieben Menschen oder zu besonderen Anlässen: Geburtstage, Weihnachten, Ostern, als Jubiläums- oder Betriebsgeschenk oder Kunden-Incentive.
Geschenk-Gutscheine für Shiatsu-Behandlungen oder Qi Gong Einzelunterricht sind bei mir in der Praxis erhältlich oder schicke ich Ihnen auf Wunsch auch gerne zu.
Kostenerstattung
Gesetzliche Kassen erkennen grundsätzlich keine Heilpraktikerleistungen (Shiatsu/Qi Gong/Atemtherapie) und deren Erstattung an.
Mittlerweile gibt es aber die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, welche die Kosten vertragsmäßig übernimmt (10,- bis 30,- Euro pro Monat). Es gibt viele Angebote, so dass hierdurch auch bessere Zahnleistungen, Heilpraktiker, Brillen etc. bezahlt werden. Fragen Sie bei Ihrer Kasse oder Versicherung genau nach.
Ansonsten müssen die Kosten selbst getragen werden. Im Allgemeinen ist das nicht teurer, als jede andere zeitlich vergleichbare Dienstleistung.
Private Kassen erstatten Heilpraktikerleistungen, wenn sie vertraglich festgelegt sind. Fragen Sie daher sicherheitshalber nach!
Beihilfe-Kassen erstatten bislang Heilpraktikerleistungen im Rahmen bestimmter Höchstbeträge. Das Erstattungsverfahren ist jedoch im Umbruch. Es empfiehlt sich deshalb, die Erstattungsfähigkeit zu erfragen. Im Falle einer Ablehnung lassen Sie sich bitte die entsprechende Rechtsgrundlage nennen, da diese in Ihrem Fall eventuell nicht anwendbar ist.